Digitaler Tachograph

In der EU müssen alle seit dem 1. Mai 2006 neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängefahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet sein.
Mit dem digitalen Tachographen will die EU-Kommission mögliche Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei Lenk- und Ruhezeiten verhindern. Im Gegensatz zum mechanischen Fahrtenschreiber zeichnet der digitale Tachograph diese Daten nicht mehr analog auf eine Diagrammscheibe, sondern elektronisch auf die Chipkarte, der persönlichen Kontrollgerätekarte, des Fahrers auf.
Die sogenannten digitalen Kontrollgerätekarten – persönliche Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte – gibt es bei autorisierten Ausgabestellen.