Fahrschule Hess - zertifiziert nach AZWV
Der sichere Weg zum Führerschein

     Unser Team bildet Sie in jeder Klasse aus

 

FührerscheinklasseFahrzeugartMindestalterVoraussetzungenBeinhaltet

M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und bis 45km/h16keine/

A1
Krafträder bis 125ccm bis 11kw/
bis 18 Jahre max. 80km/h
16keineM

A
Krafträder über 45km/h und 50ccm ohne Leistungsbeschränkung18keineL,M

B

Kraftwagen bis 3,5t zGG. bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)17 mit Begleitung, sonst 18keineL,M

BE
wie Klasse B und Anhänger über 750kg18B/

C1
Kraftwagen über 3,5t bis 7,49t bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)18B/

C1E
Züge aus Klasse C1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG18C1BE u. D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden

C
Kraftwagen über 3,5t zGG bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)18BC1

CE
Lastzüge und Sattelzüge18CBE, C1E, T sowie D1E o. DE, sofern D1 o. D vorhanden

D1
Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz)21B/

D1E
Züge aus Klasse D1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG21D1BE u. C1E, sofern C1 vorhanden

D
Omnibusse über 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)21BD1

DE
Züge aus Klasse D-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG21DBE, D1E u. C1E, sofern C1 vorhanden

L
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbst- fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25km/h16keine/

T
Land- oder Forst- wirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h und selbst- fahrende Arbeits- maschinen bis 40km/h16keineL, M

S
drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads) bis 45 km/h16keine/

 

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) bundesweit gesetzlich verankert. Somit besteht also die Möglichkeit die Ausbildung so zu beginnen, dass ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein PKW geführt werden darf.

 

Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.

Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofa-Prüfbescheinigung können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.

Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren.