Fahrschule Hess - zertifiziert nach AZWV
Der sichere Weg zum Führerschein

 

Sach- und Fachkunde Güterverkehr

 

Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine

    • Erlaubnis oder
    • EU-Lizenz (grenzüberschreitender Verkehr in der EU)

 Voraussetzung dafür ist neben der

    • persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
    • finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes,

dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die

    • fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

 Der Eignungsnachweis erfolgt in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK.

 

Spezielle Kenntnisse Güterverkehr:

    • Güterkraftverkehrsrecht
    • Gefahrgut und Abfalltransport, Beförderung lebender Tiere, Beförderung von Nahrungsmitteln
    • Spedition
    • Laden und Entladen
    • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
    • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr (Grundzüge der Zollpraxis, der Verkehrsregeln in der EU sowie der Bestimmungen über den Güterkraftverkehr in der EU und Drittländern)