Sach- und Fachkunde Güterverkehr

Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine
- Erlaubnis oder
- EU-Lizenz (grenzüberschreitender Verkehr in der EU)
Voraussetzung dafür ist neben der
- persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
- finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes,
dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die
- fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.
Der Eignungsnachweis erfolgt in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK.
Spezielle Kenntnisse Güterverkehr:
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gefahrgut und Abfalltransport, Beförderung lebender Tiere, Beförderung von Nahrungsmitteln
- Spedition
- Laden und Entladen
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr (Grundzüge der Zollpraxis, der Verkehrsregeln in der EU sowie der Bestimmungen über den Güterkraftverkehr in der EU und Drittländern)