Fahrschule Hess - zertifiziert nach AZWV
Der sichere Weg zum Führerschein

Sach- und Fachkunde Taxen- und Mietwagenverkehr



Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung). Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.

 

Voraussetzung für deren Erteilung ist neben der

    • persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
    • finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes

dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die

    • fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens

                 nachweist.


 

Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.

 

Spezielle Kenntnisse Personenverkehr mit Taxi und Mietwagen:

    • Personenbeförderungsrecht
    • Bereitstellung der Fahrzeuge
    • Fernsprech- und Funkverkehr
    • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr (Grundzüge der Pass- und Zollpraxis sowie des Personenbeförderungsrechts mit benachbarten Staaten)