Sach- und Fachkunde Taxen- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung). Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.
Voraussetzung für deren Erteilung ist neben der
- persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
- finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die
- fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens
nachweist.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Spezielle Kenntnisse Personenverkehr mit Taxi und Mietwagen:
- Personenbeförderungsrecht
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
- Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr (Grundzüge der Pass- und Zollpraxis sowie des Personenbeförderungsrechts mit benachbarten Staaten)